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+ANHANG I VERSICHERUNGSZWEIGE DER NICHTLEBENSVERSICHERUNG |
ANHANG I VERSICHERUNGSZWEIGE DER NICHTLEBENSVERSICHERUNG
ANHANG I VERSICHERUNGSZWEIGE DER NICHTLEBENSVERSICHERUNG A. Einteilung der risiken nach versicherungszweigen 1. Unfall (einschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)
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einmalige Leistungen;
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wiederkehrende Leistungen;
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kombinierte Leistungen;
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Personenbeförderung.
2. Krankheit
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einmalige Leistungen;
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wiederkehrende Leistungen;
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kombinierte Leistungen.
3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) Sämtliche Schäden an
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Landkraftfahrzeugen;
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Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb.
4. Schienenfahrzeug-Kasko Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen. 5. Luftfahrzeug-Kasko Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen. 6. See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko Sämtliche Schäden an
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Flussschiffen;
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Binnenseeschiffen;
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Seeschiffen.
7. Transportgüter (einschließlich Waren, Gepäckstücke und aller sonstigen Güter) Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel. 8. Feuer und Elementarschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 oder 7 fallen), die verursacht werden durch:
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Feuer;
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Explosion;
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Sturm;
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andere Elementarschäden außer Sturm;
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Kernenergie;
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Bodensenkungen und Erdrutsch.
9. Sonstige Sachschäden Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 und 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Zweig 8 erfasst sind. 10. Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt. 11. Luftfahrzeughaftpflicht Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt. 12. See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt. 13. Allgemeine Haftpflicht Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10, 11 und 12 fallen. 14. Kredit
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allgemeine Zahlungsunfähigkeit;
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Ausfuhrkredit;
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Abzahlungsgeschäfte;
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Hypotheken;
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landwirtschaftliche Darlehen.
15. Kaution
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direkte Kaution;
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indirekte Kaution.
16. Verschiedene finanzielle Verluste
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Berufsrisiken;
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ungenügende Einkommen (allgemein);
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Schlechtwetter;
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Gewinnausfall;
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laufende Unkosten allgemeiner Art;
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unvorhergesehene Geschäftsunkosten;
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Wertverluste;
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Miet- oder Einkommensausfall;
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sonstiger indirekter kommerzieller Verlust;
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nicht kommerzielle Geldverluste;
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sonstige finanzielle Verluste.
17. Anwalts- und Gerichtskosten Rechtsschutz. 18. Beistand Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten geraten. B. Bezeichnung von zulassungen, die gleichzeitig für mehrere zweige erteilt werden Zulassungen, die die nachstehend genannten Versicherungszweige umfassen, erhalten folgende Bezeichnungen:
a)
Zweige 1 und 2: „Unfälle und Krankheit“;
b)
Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 3, 7 und 10: „Kraftfahrtversicherung“;
c)
Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 4, 6, 7 und 12: „See- und Transportversicherung“;
d)
Zweige 1 (vierter Gedankenstrich), 5, 7 und 11: „Luftfahrtversicherung“;
e)
Zweige 8 und 9: „Feuer- und andere Sachschäden“;
f)
Zweige 10, 11, 12 und 13: „Haftpflicht“;
g)
Zweige 14 und 15: „Kredit und Kaution“;
h)
alle Zweige: nach Wahl der Mitgliedstaaten; diese Bezeichnung wird den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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