+KAPITEL 3 Sonstige Angaben und Unterlagen
---+Artikel 41 Auskunftspflicht gegenüber potenziellen Versorgungsanwärtern
------+Article 41 1.
------+Article 41 2.
------+Article 41 3.
---+Artikel 42 Auskunftspflicht gegenüber Versorgungsanwärtern in der Phase vor dem Eintritt in den Ruhestand
---+Artikel 43 Auskunftspflicht gegenüber Leistungsempfängern in der Auszahlungsphase
------+Article 43 1.
------+Article 43 2.
------+Article 43 3.
---+Artikel 44 Weitere Auskünfte, die den Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern auf Anfrage erteilt werden

KAPITEL 3 Sonstige Angaben und Unterlagen

KAPITEL 3 Sonstige Angaben und Unterlagen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 41 Auskunftspflicht gegenüber potenziellen Versorgungsanwärtern
Artikel 42 Auskunftspflicht gegenüber Versorgungsanwärtern in der Phase vor dem Eintritt in den Ruhestand

Artikel 42

Auskunftspflicht gegenüber Versorgungsanwärtern in der Phase vor dem Eintritt in den Ruhestand

Zusätzlich zur Leistungs-/Renteninformation übermitteln die EbAV jedem Versorgungsanwärter rechtzeitig, bevor dieser das Rentenalter im Sinne von Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe a erreicht, oder auf seine Anfrage hin Angaben zu den Auszahlungsoptionen, die ihm in Bezug auf die Inanspruchnahme der Altersversorgungsleistungen offen stehen.

Artikel 43 Auskunftspflicht gegenüber Leistungsempfängern in der Auszahlungsphase
Artikel 44 Weitere Auskünfte, die den Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern auf Anfrage erteilt werden

Artikel 44

Weitere Auskünfte, die den Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern auf Anfrage erteilt werden

Auf Anfrage eines Versorgungsanwärters, eines Leistungsempfängers oder von deren Vertretern stellt die EbAV folgende zusätzlichen Informationen zur Verfügung:

a) 

den Jahresabschluss und den jährlichen Lagebericht nach Artikel 29 oder, wenn eine EbAV für mehr als ein Altersversorgungssystem verantwortlich ist, den Jahresabschluss und den Bericht für das ihn betreffende System;

b) 

die Erklärung über die Grundsätze der Anlagepolitik nach Artikel 30;

c) 

alle weiteren Angaben zu den Annahmen, die für die Erstellung der Projektionen nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe d zugrunde gelegt werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung