+ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen
---+Artikel 22 Leitprinzip
---+Artikel 23 Vertriebsregime für die verschiedenen PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber
------+Article 23 1.
------+Article 23 2.
---+Artikel 24 Elektronischer Vertrieb und andere dauerhafte Datenträger
---+Artikel 25 Aufsichts- und Lenkungsanforderungen
------+Article 25 1.
------+Article 25 2.

ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen

ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 22 Leitprinzip

Artikel 22

Leitprinzip

Beim Vertrieb von PEPP handeln PEPP-Anbieter und -Vertreiber stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer PEPP-Kunden.

Artikel 23 Vertriebsregime für die verschiedenen PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber
Artikel 24 Elektronischer Vertrieb und andere dauerhafte Datenträger

Artikel 24

Elektronischer Vertrieb und andere dauerhafte Datenträger

PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber haben dem PEPP-Kunden alle in diesem Kapitel verlangten Unterlagen und Informationen kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen, sofern dieser sie so speichern kann, dass er sie künftig so lange abrufen kann, wie es dem Zweck dieser Informationen entspricht, und sofern das hierfür verwendete Programm die originalgetreue Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht.

Auf Verlangen stellen die PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber diese Unterlagen und Informationen unentgeltlich auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger, einschließlich Papier, zur Verfügung. PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber informieren den PEPP-Kunden über sein Recht, kostenfrei Kopien dieser Unterlagen auf einem anderen dauerhaften Datenträger, einschließlich Papier, zu verlangen.

Artikel 25 Aufsichts- und Lenkungsanforderungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung