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Artikel 22 Leitprinzip

Artikel 22

Leitprinzip

Beim Vertrieb von PEPP handeln PEPP-Anbieter und -Vertreiber stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer PEPP-Kunden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung