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+Artikel 71 Verarbeitung personenbezogener Daten |
Artikel 71 Verarbeitung personenbezogener DatenArtikel 71 Verarbeitung personenbezogener Daten In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die PEPP-Anbieter, die PEPP-Vertreiber und die zuständigen Behörden ihre Aufgaben für die Zwecke dieser Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie 2002/58/EG wahr. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EIOPA im Rahmen dieser Verordnung erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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