+Artikel 13 7

Artikel 13 7

(7)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für die Zentralregister zuständigen Stellen einen Antrag auf Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer nur aus einem der folgenden Gründe ablehnen dürfen:

a)

der Antragsteller hat die erforderlichen Informationen oder Unterlagen nach Absatz 1 nicht vorgelegt,

b)

ein berechtigtes Interesse am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer wurde nicht nachgewiesen,

c)

wenn die für das Zentralregister zuständige Stelle aufgrund der ihr vorliegenden Informationen begründete Bedenken hat, dass die Angaben nicht für die Zwecke verwendet werden, für die sie angefordert wurden, oder dass die Angaben für Zwecke verwendet werden, die nicht mit der Verhinderung von Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen,

d)

wenn eine oder mehrere der in Artikel 15 genannten Situationen vorliegt,

e)

in den in Absatz 3 genannten Fällen erstreckt sich das vom Zentralregister eines anderen Mitgliedstaats gewährte berechtigte Interesse am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer nicht auf die Zwecke, für die die Angaben angefordert werden,

f)

wenn sich der Antragsteller in einem Drittland befindet und die Beantwortung des Antrags auf Zugang zu Angaben gegen die Bestimmungen des Kapitels V der Verordnung (EU) 2016/679 verstößt.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für die Zentralregister zuständigen Stellen erwägen, vom Antragsteller zusätzliche Informationen oder Dokumente anzufordern, bevor sie einen Antrag auf Zugang aus den in Unterabsatz 1 Buchstaben a, b, c und e genannten Gründen ablehnen. Werden von für die Zentralregister zuständigen Stellen zusätzliche Informationen angefordert, so wird die Frist für die Übermittlung einer Antwort um sieben Arbeitstage verlängert.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung