+KAPITEL 6C DIGITALE UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN
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KAPITEL 6C DIGITALE UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN
KAPITEL 6C DIGITALE UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN
1. Übersicht
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Regulierung |
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Artikel 29e
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Artikel 29e
Digitales Portal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Kommission richtet ein spezielles Portal ein, über das Unternehmen Zugang zu Informationen, Leitlinien und Unterstützung, einschließlich einschlägiger Vorlagen, in Bezug auf den in der vorliegenden Richtlinie genannten verbindlichen und freiwilligen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten können. Das Portal wird, sofern verfügbar, mit Online-Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten vernetzt, um den nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
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Artikel 29f
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Artikel 29f
Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 19. März 2028 einen Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, der Initiativen umfasst, die es Unternehmen ermöglichen, Daten auf sichere, nahtlose und automatisierte Weise zu erheben, zu verarbeiten und weiterzugeben.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
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