+KAPITEL 6C DIGITALE UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN
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KAPITEL 6C DIGITALE UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

KAPITEL 6C DIGITALE UNTERSTÜTZUNGSMAẞNAHMEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 29e

Artikel 29e

Digitales Portal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Kommission richtet ein spezielles Portal ein, über das Unternehmen Zugang zu Informationen, Leitlinien und Unterstützung, einschließlich einschlägiger Vorlagen, in Bezug auf den in der vorliegenden Richtlinie genannten verbindlichen und freiwilligen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten können. Das Portal wird, sofern verfügbar, mit Online-Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten vernetzt, um den nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Artikel 29f

Artikel 29f

Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 19. März 2028 einen Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, der Initiativen umfasst, die es Unternehmen ermöglichen, Daten auf sichere, nahtlose und automatisierte Weise zu erheben, zu verarbeiten und weiterzugeben.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung