+Artikel 29f

Artikel 29f

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Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 19. März 2028 einen Bericht über technologische Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, der Initiativen umfasst, die es Unternehmen ermöglichen, Daten auf sichere, nahtlose und automatisierte Weise zu erheben, zu verarbeiten und weiterzugeben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung