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+Artikel 52 Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG |
Artikel 52 Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWGArtikel 52 Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG Die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG werden aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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