+KAPITEL III REGISTRIERUNG
---+Artikel 15 Öffentliches Register
------+Article 15 1.
------+Article 15 2.
------+Article 15 3.
------+Article 15 4.
---+Artikel 16 Registrierung von Abschlussprüfern
------+Article 16 1.
------+Article 16 2.
---+Artikel 17 Registrierung von Prüfungsgesellschaften
------+Article 17 1.
------+Article 17 2.
---+Artikel 18 Aktualisierung des Registers
---+Artikel 19 Verantwortlichkeit für die Registrierungsangaben
---+Artikel 20 Sprache
------+Article 20 1.
------+Article 20 2.
---+Artikel 20a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
------+Article 20a 1.
------+Article 20a 2.

KAPITEL III REGISTRIERUNG

KAPITEL III REGISTRIERUNG

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 15 Öffentliches Register
Artikel 16 Registrierung von Abschlussprüfern
Artikel 17 Registrierung von Prüfungsgesellschaften
Artikel 18 Aktualisierung des Registers

Artikel 18

Aktualisierung des Registers

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften den für das öffentliche Register zuständigen Stellen jede Änderung der darin geführten Informationen unverzüglich mitteilen. Das Register wird nach einer solchen Mitteilung unverzüglich aktualisiert.

Artikel 19 Verantwortlichkeit für die Registrierungsangaben

Artikel 19

Verantwortlichkeit für die Registrierungsangaben

Die nach den Artikeln 16, 17 und 18 den entsprechenden zuständigen Stellen gelieferten Informationen werden vom Abschlussprüfer oder der Prüfungsgesellschaft unterzeichnet. Dies kann, wenn die zuständige Stelle die Übermittlung der Informationen auf elektronischem Weg zulässt, beispielsweise durch eine elektronische Signatur im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ( 6 ) geschehen.

Artikel 20 Sprache
Artikel 20a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung