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Artikel 8 4

(4)   Die NZBen können die an die EZB zu übermittelnden Daten im Rahmen weiter gefasster nationaler Meldeverpflichtungen erheben, die im Einklang mit den einschlägigen unionsrechtlichen bzw. den nationalen Rechtsvorschriften stehen. Diese weiter gefassten Meldeverpflichtungen können Daten umfassen, die anderen als statistischen Zwecken, beispielsweise bankaufsichtlichen Zwecken, dienen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung