|
+Artikel 11 3 |
Artikel 11 3(3) Dieser Artikel verleiht Berichtspflichtigen keinen Anspruch auf Rückmeldeverfahren bzw. auf Erhalt spezifischer Informationen im Rahmen eines Rückmeldeverfahrens oder anderer Informationsdienste von zentralen Kreditregistern an Berichtspflichtige. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|