+ABSCHNITT 9 elektronische attributsbescheinigung
---+Artikel 45b Rechtswirkungen der elektronischen Attributsbescheinigung
------+Article 45b 1.
------+Article 45b 2.
------+Article 45b 3.
---+Artikel 45c Elektronische Attributsbescheinigung in öffentlichen Diensten
---+Artikel 45d Anforderungen an die qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung
------+Article 45d 1.
------+Article 45d 2.
------+Article 45d 3.
------+Article 45d 4.
------+Article 45d 5.
---+Artikel 45e Überprüfung der Attribute anhand authentischer Quellen
------+Article 45e 1.
------+Article 45e 2.
---+Artikel 45f Anforderungen an elektronische Attributsbescheinigungen, die von oder im Namen einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle ausgestellt werden
------+Article 45f 1.
------+Article 45f 2.
------+Article 45f 3.
------+Article 45f 4.
------+Article 45f 5.
------+Article 45f 6.
------+Article 45f 7.
------+Article 45f 8.
---+Artikel 45g Ausstellung elektronischer Attributsbescheinigungen für europäische Brieftaschen für die Digitale Identität
------+Article 45g 1.
------+Article 45g 2.
---+Artikel 45h Zusätzliche Vorschriften für die Erbringung von Diensten für elektronische Attributsbescheinigungen
------+Article 45h 1.
------+Article 45h 2.
------+Article 45h 3.

ABSCHNITT 9 elektronische attributsbescheinigung

ABSCHNITT 9 elektronische attributsbescheinigung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 45b Rechtswirkungen der elektronischen Attributsbescheinigung
Artikel 45c Elektronische Attributsbescheinigung in öffentlichen Diensten

Artikel 45c

Elektronische Attributsbescheinigung in öffentlichen Diensten

Wird eine elektronische Identifizierung mit einem elektronischen Identifizierungsmittel und einer Authentifizierung nach nationalem Recht für den Zugang zu einem von einer öffentlichen Stelle erbrachten Online-Dienst verlangt, so dürfen Personenidentifizierungsdaten, die in der elektronischen Attributsbescheinigung enthalten sind, eine elektronische Identifizierung mit einem elektronischen Identifizierungsmittel und eine Authentifizierung der elektronischen Identifizierung nicht ersetzen, es sei denn, der Mitgliedstaat hat dies ausdrücklich gestattet. In diesem Fall werden auch qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen aus anderen Mitgliedstaaten akzeptiert.

Artikel 45d Anforderungen an die qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung
Artikel 45e Überprüfung der Attribute anhand authentischer Quellen
Artikel 45f Anforderungen an elektronische Attributsbescheinigungen, die von oder im Namen einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle ausgestellt werden
Artikel 45g Ausstellung elektronischer Attributsbescheinigungen für europäische Brieftaschen für die Digitale Identität
Artikel 45h Zusätzliche Vorschriften für die Erbringung von Diensten für elektronische Attributsbescheinigungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung