+Artikel 7 Anzahl der Zulassungen

Artikel 7 Anzahl der Zulassungen

Artikel 7

Anzahl der Zulassungen

Diese Richtlinie berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, festzulegen, wie viele Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet zum Zwecke der Saisonarbeit einreisen dürfen. Auf dieser Grundlage kann ein Antrag auf eine Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit entweder als unzulässig angesehen oder abgelehnt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung