+Artikel 12 7

Artikel 12 7

(7)   Ist ein Visum zum alleinigen Zweck der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erforderlich und erfüllt der Drittstaatsangehörige die Bedingungen für die Erteilung einer Erlaubnis für Saisonarbeitnehmer gemäß Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c, so gewährt der betreffende Mitgliedstaat dem Drittstaatsangehörigen jede mögliche Erleichterung zur Erlangung des benötigten Visums.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung