+Artikel 22 Rechte auf der Grundlage der Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit
---+Artikel 22 a)
---+Artikel 22 b)
---+Artikel 22 c)

Artikel 22 Rechte auf der Grundlage der Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit

Während der Gültigkeitsdauer der Genehmigung gemäß Artikel 12 hat der Inhaber zumindest die folgenden Rechte:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 22 a)

das Recht auf Einreise in das und Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der die Genehmigung erteilt hat;

Artikel 22 b)

freien Zugang zum gesamten Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der die Genehmigung erteilt hat, gemäß dem nationalen Recht;

Artikel 22 c)

das Recht auf Ausübung der mit der Genehmigung genehmigten konkreten Arbeitstätigkeit im Einklang mit dem nationalen Recht.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung