+Artikel 23 16

Artikel 23 16

(16)   Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um Folgendes festzulegen:

a)

die Anforderungen an das Muster für die in Absatz 6 und in Anhang I genannten Informationen sowie dessen Inhalt;

b)

die Arten von Hauptrisiken, die im Zusammenhang mit dem Schwarmfinanzierungsangebot stehen und die daher gemäß Anhang I Teil C offengelegt werden müssen;

c)

die Verwendung bestimmter Finanzkennzahlen, um wesentliche Finanzinformationen klarer darzustellen, einschließlich mit Blick auf die Darstellung der Informationen nach Anhang I Teil A Buchstabe e;

d)

die Provisionen, Gebühren und Transaktionskosten, die unter Anhang I Teil H Buchstabe a fallen, einschließlich einer detaillierten Aufschlüsselung der direkten und indirekten Kosten, die vom Anleger zu tragen sind.

Bei der Ausarbeitung der Entwürfe für technische Regulierungsstandards berücksichtigt die ESMA die Art, den Umfang und die Komplexität der vom Schwarmfinanzierungsdienstleister erbrachten Schwarmfinanzierungsdienstleistungen.

Die ESMA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 10. Mai 2022.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch die Annahme der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung