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+Artikel 3 Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ bzw. „EuGB“ |
Artikel 3 Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ bzw. „EuGB“Artikel 3 Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ bzw. „EuGB“ Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ wird nur für Anleihen verwendet, die die in diesem Titel festgelegten Anforderungen erfüllen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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