+Artikel 3 Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ bzw. „EuGB“

Artikel 3 Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ bzw. „EuGB“

Artikel 3

Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ bzw. „EuGB“

Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ wird nur für Anleihen verwendet, die die in diesem Titel festgelegten Anforderungen erfüllen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung