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+Artikel 17 Ausschluss von für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebenen Anleihen |
Artikel 17 Ausschluss von für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebenen AnleihenArtikel 17 Ausschluss von für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebenen Anleihen Für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebene Anleihen dürfen die Bezeichnungen „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ nicht verwendet werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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