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+Artikel 37 Verweise auf die ESMA oder andere zuständige Behörden |
Artikel 37 Verweise auf die ESMA oder andere zuständige BehördenArtikel 37 Verweise auf die ESMA oder andere zuständige Behörden Externe Prüfer dürfen bei ihren Prüfungen nicht in einer Weise auf die ESMA oder eine zuständige Behörde Bezug nehmen, die vermuten lässt oder nahelegt, dass die ESMA oder eine zuständige Behörde diese Prüfung oder Beurteilungstätigkeiten des externen Prüfers billigt oder genehmigt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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