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Artikel 12 5(5) Die ESMA erkennt den außerhalb der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbieter an, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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