+Artikel 12 9

Artikel 12 9

(9)   Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Form und den Inhalt des Antrags auf Anerkennung nach Absatz 2 und insbesondere die Darstellung der gemäß Absatz 4 erforderlichen Informationen festzulegen.

Die ESMA legt die in Unterabsatz 1 genannten Entwürfe technischer Regulierungsstandards spätestens am 2. Oktober 2025 der Kommission vor.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch den Erlass technischen Regulierungsstandards nach Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes gemäß dem Verfahren der Artikel 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung