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Artikel 23 2(2) Anstelle eines einzigen ESG-Ratings, in dem die E-, S- und G-Faktoren aggregiert werden, werden separate E-, S- und G-Ratings abgegeben. ESG-Rating-Anbieter machen die in diesem Artikel und in Artikel 24 genannten Angaben gesondert für jeden Faktor. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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