|
+Artikel 28 Keine Einflussnahme auf den Inhalt der ESG-Ratings oder die Methoden |
Artikel 28 Keine Einflussnahme auf den Inhalt der ESG-Ratings oder die MethodenArtikel 28 Keine Einflussnahme auf den Inhalt der ESG-Ratings oder die Methoden Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung nehmen die ESMA, die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten keinen Einfluss auf den Inhalt der ESG-Ratings oder die Methoden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|