+Artikel 29 1

Artikel 29 1

(1)   Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 gibt die ESMA Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen der ESMA und den zuständigen Behörden für die Zwecke dieser Verordnung heraus und aktualisiert sie, einschließlich der Verfahren und detaillierten Voraussetzungen für die Delegation von Aufgaben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung