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+Artikel 34 1 |
Artikel 34 1(1) Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung kann die ESMA alle erforderlichen Vor-Ort-Prüfungen in den Geschäftsräumen der in Artikel 32 Absatz 1 genannten juristischen Personen durchführen. Die ESMA kann die Vor-Ort-Prüfungen ohne vorherige Ankündigung durchführen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung und die Effizienz der Prüfung dies erfordern. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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