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+Artikel 34 6 |
Artikel 34 6(6) Die ESMA kann die zuständigen Behörden zudem bitten, in ihrem Namen in diesem Artikel und in Artikel 33 Absatz 1 vorgesehene spezifische Untersuchungsaufgaben und Vor-Ort-Prüfungen wahrzunehmen bzw. durchzuführen. Zu diesem Zweck haben die zuständigen Behörden dieselben Befugnisse wie die ESMA gemäß diesem Artikel und Artikel 33 Absatz 1. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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