+Artikel 39 3

Artikel 39 3

(3)   Der Untersuchungsbeauftragte hat die Befugnis, nach Artikel 32 Informationen anzufordern und nach den Artikeln 33 und 34 Untersuchungen und Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung