+KAPITEL II Barrierefreiheitsanforderungen und freier Verkehr
---+Artikel 4 Barrierefreiheitsanforderungen
------+Artikel 4 1
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---+Artikel 5 Geltendes EU-Recht im Bereich des Personenverkehrs
---+Artikel 6 Freier Warenverkehr

KAPITEL II Barrierefreiheitsanforderungen und freier Verkehr

KAPITEL II Barrierefreiheitsanforderungen und freier Verkehr

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 4 Barrierefreiheitsanforderungen
Artikel 5 Geltendes EU-Recht im Bereich des Personenverkehrs

Artikel 5

Geltendes EU-Recht im Bereich des Personenverkehrs

Bei Dienstleistungen, die den in den Verordnungen (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EG) Nr. 1371/2007, (EU) Nr. 1177/2010 und (EU) Nr. 181/2011 und den auf Grundlage der Richtlinie 2008/57/EG angenommenen einschlägigen Rechtsakten festgelegten Vorschriften über die Bereitstellung von zugänglichen Informationen und Informationen zur Barrierefreiheit entsprechen, wird davon ausgegangen, dass sie die entsprechenden Anforderungen der vorliegenden Richtlinie erfüllen. Enthält die vorliegende Richtlinie Anforderungen, die über die in den genannten Verordnungen und Rechtsakten enthaltenen Anforderungen hinausgehen, so finden die zusätzlichen Anforderungen in vollem Umfang Anwendung.

Artikel 6 Freier Warenverkehr

Artikel 6

Freier Warenverkehr

Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung von Produkten, die dieser Richtlinie genügen, auf dem Markt in ihrem Hoheitsgebiet oder die Erbringung von Dienstleistungen, die dieser Richtlinie genügen, in ihrem Hoheitsgebiet nicht aus Gründen verbieten, die mit Barrierefreiheitsanforderungen in Zusammenhang stehen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung