+Artikel 25 Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Union

Artikel 25 Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Union

Artikel 25

Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Union

Ist die Konformität mit harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen oder Teilen davon, die gemäß Artikel 15 angenommen werden, gegeben, so wird die Einhaltung von Artikel 24 vermutet, soweit diese Normen und technischen Spezifikationen oder Teile davon die Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung