|
+Artikel 25 Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Union |
Artikel 25 Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der UnionArtikel 25 Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Union Ist die Konformität mit harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen oder Teilen davon, die gemäß Artikel 15 angenommen werden, gegeben, so wird die Einhaltung von Artikel 24 vermutet, soweit diese Normen und technischen Spezifikationen oder Teile davon die Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie erfüllen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|