+Artikel 16 Normen

Artikel 16 Normen

Artikel 16

Normen

Um die abgestimmte Umsetzung dieser Richtlinie voranzutreiben, fördern die Mitgliedstaaten die Anwendung von europäischen und internationalen Normen und technischen Spezifikationen, die für die Maßnahmen zur Sicherheit und Resilienz kritischer Einrichtungen relevant sind, sofern dies sinnvoll ist und ohne die Verwendung einer bestimmten Technologieart vorzuschreiben oder diese zu bevorzugen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung