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+Artikel 16 Normen |
Artikel 16 NormenArtikel 16 Normen Um die abgestimmte Umsetzung dieser Richtlinie voranzutreiben, fördern die Mitgliedstaaten die Anwendung von europäischen und internationalen Normen und technischen Spezifikationen, die für die Maßnahmen zur Sicherheit und Resilienz kritischer Einrichtungen relevant sind, sofern dies sinnvoll ist und ohne die Verwendung einer bestimmten Technologieart vorzuschreiben oder diese zu bevorzugen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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