+Artikel 18 1

Artikel 18 1

(1)   Auf Antrag eines Mitgliedstaats, der eine kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa als kritische Einrichtung gemäß Artikel 6 Absatz 1 ermittelt hat, organisiert die Kommission eine Beratungsmission zur Bewertung der Maßnahmen, die jene kritische Einrichtung ergriffen hat, um ihren Verpflichtungen gemäß Kapitel III nachzukommen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung