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+Artikel 18 1 |
Artikel 18 1(1) Auf Antrag eines Mitgliedstaats, der eine kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa als kritische Einrichtung gemäß Artikel 6 Absatz 1 ermittelt hat, organisiert die Kommission eine Beratungsmission zur Bewertung der Maßnahmen, die jene kritische Einrichtung ergriffen hat, um ihren Verpflichtungen gemäß Kapitel III nachzukommen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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