+Artikel 19 3
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Artikel 19 3
(3) Die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen hat folgende Aufgaben:
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a)
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Unterstützung der Kommission bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Ausbau ihrer Kapazitäten im Hinblick auf die Gewährleistung der Resilienz kritischer Einrichtungen im Einklang mit dieser Richtlinie;
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b)
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Analyse der Strategien zur Ermittlung bewährter Verfahren bezüglich dieser Strategien;
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c)
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Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren in Bezug auf die Ermittlung kritischer Einrichtungen durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 1, auch im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden und sektorübergreifenden Abhängigkeiten und im Hinblick auf Risiken und Sicherheitsvorfälle;
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d)
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gegebenenfalls Mitwirkung — in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie — an Dokumenten über die Resilienz auf Unionsebene;
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e)
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Mitwirkung an der Ausarbeitung der in Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 5 genannten Leitlinien und — auf Ersuchen — aller delegierten Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte, die im Rahmen dieser Richtlinie angenommen wurden;
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f)
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Analyse der in Artikel 9 Absatz 3 genannten zusammenfassenden Berichte mit dem Ziel, den Austausch bewährter Verfahren für die gemäß Artikel 15 Absatz 3 ergriffenen Maßnahmen zu fördern;
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g)
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Austausch von bewährten Verfahren im Zusammenhang mit der Meldung von Sicherheitsvorfällen gemäß Artikel 15;
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h)
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Erörterung der zusammenfassenden Berichte der Beratungsmissionen und der Erkenntnisse gemäß Artikel 18 Absatz 10;
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i)
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Austausch von Informationen und bewährten Verfahren hinsichtlich Innovation, Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der Resilienz kritischer Einrichtungen gemäß dieser Richtlinie;
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j)
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gegebenenfalls Informationsaustausch zu Fragen, die die Resilienz kritischer Einrichtungen betreffen, mit den entsprechenden Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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