+Artikel 19 3

Artikel 19 3

(3)   Die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen hat folgende Aufgaben:

a)

Unterstützung der Kommission bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Ausbau ihrer Kapazitäten im Hinblick auf die Gewährleistung der Resilienz kritischer Einrichtungen im Einklang mit dieser Richtlinie;

b)

Analyse der Strategien zur Ermittlung bewährter Verfahren bezüglich dieser Strategien;

c)

Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren in Bezug auf die Ermittlung kritischer Einrichtungen durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 1, auch im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden und sektorübergreifenden Abhängigkeiten und im Hinblick auf Risiken und Sicherheitsvorfälle;

d)

gegebenenfalls Mitwirkung — in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie — an Dokumenten über die Resilienz auf Unionsebene;

e)

Mitwirkung an der Ausarbeitung der in Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 5 genannten Leitlinien und — auf Ersuchen — aller delegierten Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte, die im Rahmen dieser Richtlinie angenommen wurden;

f)

Analyse der in Artikel 9 Absatz 3 genannten zusammenfassenden Berichte mit dem Ziel, den Austausch bewährter Verfahren für die gemäß Artikel 15 Absatz 3 ergriffenen Maßnahmen zu fördern;

g)

Austausch von bewährten Verfahren im Zusammenhang mit der Meldung von Sicherheitsvorfällen gemäß Artikel 15;

h)

Erörterung der zusammenfassenden Berichte der Beratungsmissionen und der Erkenntnisse gemäß Artikel 18 Absatz 10;

i)

Austausch von Informationen und bewährten Verfahren hinsichtlich Innovation, Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der Resilienz kritischer Einrichtungen gemäß dieser Richtlinie;

j)

gegebenenfalls Informationsaustausch zu Fragen, die die Resilienz kritischer Einrichtungen betreffen, mit den entsprechenden Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung