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Artikel 19 4(4) Bis zum 17. Januar 2025 und danach alle zwei Jahre erstellt die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen ein Arbeitsprogramm mit den Maßnahmen, die zur Umsetzung ihrer Ziele und Aufgaben zu ergreifen sind. Dieses Arbeitsprogramm steht im Einklang mit den Anforderungen und Zielen dieser Richtlinie. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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