+Artikel 73 Internes Kapital

Artikel 73 Internes Kapital

Artikel 73

Internes Kapital

▼M11

Die Institute müssen über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung der Risiken, denen sie ausgesetzt sind oder sein könnten, für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Stand halten können. Bei der Abdeckung von ESG-Risiken berücksichtigen die Institute ausdrücklich die kurz-, mittel- und langfristige Sicht.

▼B

Diese Strategien und Verfahren werden regelmäßig intern überprüft, um zu gewährleisten, dass sie der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte des Instituts stets angemessen sind und keinen Aspekt außer Acht lassen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_BG -

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