+Artikel 28 (4)

Artikel 28 (4)

Spezifizierung geeigneter Regelungen für die Übertragung von Verlusten auf juristische Personen, auf die Abwicklungsinstrumente angewandt würden, durch andere Unternehmen der Gruppe, gegebenenfalls unter Bewertung des Betrags und der Verlustabsorptionsfähigkeit gruppeninterner Finanzierungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
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