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Artikel 28 (4)
Spezifizierung geeigneter Regelungen für die Übertragung von Verlusten auf juristische Personen, auf die Abwicklungsinstrumente angewandt würden, durch andere Unternehmen der Gruppe, gegebenenfalls unter Bewertung des Betrags und der Verlustabsorptionsfähigkeit gruppeninterner Finanzierungen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_BG -
EULAW_BG
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