+Artikel 32 1

Artikel 32 1

(1)   Nach Bewertung der Durchführbarkeit der ausgewählten Abwicklungsstrategie bewerten die Abwicklungsbehörden deren Glaubwürdigkeit unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Auswirkungen einer Abwicklung auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft von Mitgliedstaaten oder der Union mit dem Ziel der Gewährleistung der Kontinuität vom Institut oder der Gruppe erbrachter kritischer Funktionen. Bei der Bewertung werden die unter den Nummern 21 bis 28 von Abschnitt C des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU aufgeführten Aspekte einbezogen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_BG -

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