+Artikel 33 2

Artikel 33 2

(2)   Bei der Bewertung der in Absatz 1 genannten Voraussetzung berücksichtigt die in Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2014/59/EU genannte zuständige Behörde Informationen und Bewertungen der für das empfangende Unternehmen zuständigen Behörde.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_BG -

    EULAW_BG