+Artikel 34 1

Artikel 34 1

(1)   Die Modalitäten, einschließlich der Gegenleistung, für die finanzielle Unterstützung gelten als in Einklang mit Artikel 19 Absatz 7 der Richtlinie 2014/59/EU stehend, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)

Die Modalitäten spiegeln Folgendes angemessen wider:

i)

das Ausfallrisiko des empfangenden Unternehmens;

ii)

den Rang der Ansprüche;

iii)

den erwarteten Verlust des Unternehmens der Gruppe, das die finanzielle Unterstützung gewährt, (im Folgenden „unterstützendes Unternehmen“) im Falle eines Ausfalls des empfangenden Unternehmens;

iv)

im Fall eines Darlehens oder einer zugesagten Fazilität das Fälligkeitsprofil auf der Grundlage einer vollständigen Offenlegung aller relevanten, aktuellen Informationen durch das empfangende Unternehmen und weitere dem unterstützenden Unternehmen zur Verfügung stehende Informationen;

b)

die Modalitäten stehen im besten Interesse des unterstützenden Unternehmens gemäß Artikel 19 Absatz 7 der Richtlinie 2014/59/EU und reflektieren das bei der Ermittlung des besten Interesses geprüfte Verhältnis zwischen Nutzen, Risiken und Kosten, einschließlich des direkten oder indirekten Nutzens, den das unterstützende Unternehmen aus der Bereitstellung der finanziellen Unterstützung gegebenenfalls ziehen kann, sowie den aufgrund der Bereitstellung entstehenden Nutzen für die Gruppe.

Für die Zwecke von Buchstabe a Ziffer iv kann von der Berücksichtigung voraussichtlicher vorübergehender Auswirkungen auf die Marktpreise aufgrund gruppenexterner Ereignisse abgesehen werden, wenn eine plausible Projektion der Marktlage für die Annahme spricht, dass das Ausmaß der Auswirkungen und ihre Dauer die Fähigkeit des empfangenden Unternehmens, sämtliche Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen, nicht beeinträchtigt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
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