|
+Artikel 14 3 |
Artikel 14 3(3) Vorbehaltlich des Absatzes 2 werden alle Eigenmittel, die von einem Unternehmen eines Finanzkonglomerats begeben und von einem anderen Unternehmen dieses Finanzkonglomerats gehalten werden, von den Eigenmitteln des Konglomerats abgezogen, wenn sie nicht schon im Rahmen der Konsolidierung verrechnet wurden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|