+Artikel 50 Ermittlung der Mitglieder und potenziellen Beobachter von Abwicklungskollegien und Erstellung einer Übersicht
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Artikel 50 Ermittlung der Mitglieder und potenziellen Beobachter von Abwicklungskollegien und Erstellung einer Übersicht

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 50 1

(1)   Für die Zwecke der Ermittlung der Mitglieder und potenziellen Beobachter des Abwicklungskollegiums erstellt die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde eine Übersicht über die Unternehmen der Gruppe im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU unter Berücksichtigung der gemäß Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/98 (8) der Kommission und gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/99 der Kommission (9) von der konsolidierenden Aufsichtsbehörde erstellten Übersicht über diese Gruppe.

Artikel 50 2

(2)   Nach erfolgter Erstellung der Übersicht gemäß Absatz 1 übermittelt die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde dem Abwicklungskollegium die Liste der Mitglieder und potenziellen Beobachter.

Artikel 50 3

(3)   Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde überprüft und aktualisiert die Übersicht über die Unternehmen der Gruppe und die Liste der Mitglieder und potenziellen Beobachter mindestens einmal jährlich. Sie überprüft und aktualisiert die Übersicht und die Liste der Mitglieder und potenziellen Beobachter zudem nach jeder wesentlichen Änderung der Rechts- oder Organisationsstruktur oder der Geschäftstätigkeit der Gruppe.

Artikel 50 4

(4)   Bei der Entscheidung über die Einrichtung eines Abwicklungskollegiums gemäß Artikel 88 Absatz 6 der Richtlinie 2014/59/EU prüft die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ferner, ob andere Gruppen oder Kollegien gemäß dieser Verordnung tätig sind.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE