+Audit findings
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Audit findings
Establish a follow-up process for audit findings, including rules for timely verification and remediation of critical findings. Maintain a continuous learning and improvement process based on risk assessment results, resilience testing, (cyber) incidents, and testing of business continuity plans. The results of this process shall be reported to the management body and is input for the yearly “Report on the ICT risk management framework review” as stated in Chapter 5 (Article 27) of RTS RM.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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EULAW
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Artikel 6 (6)
Im Einklang mit dem Revisionsplan des betreffenden Finanzunternehmens ist der IKT-Risikomanagementrahmen von Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, regelmäßig einer internen Revision durch Revisoren zu unterziehen. Diese Revisoren verfügen über ausreichendes Wissen und ausreichende Fähigkeiten und Fachkenntnisse im Bereich IKT-Risiken sowie über eine angemessene Unabhängigkeit. Häufigkeit und Schwerpunkt von IKT-Revisionen sind den IKT-Risiken des Finanzunternehmens entsprechend angemessen.
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EULAW
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Artikel 11 (3)
Finanzunternehmen implementieren als Teil des in Artikel 6 Absatz 1 genannten IKT-Risikomanagementrahmens damit verbundene IKT-Reaktions- und Wiederherstellungspläne, die einer unabhängigen internen Revision zu unterziehen sind, sofern es sich bei dem Finanzunternehmen nicht um ein Kleinstunternehmen handelt.
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EULAW
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Artikel 13 (7)
Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, überwachen einschlägige technologische Entwicklungen fortlaufend — auch um die möglichen Auswirkungen des Einsatzes solcher neuen Technologien auf die Anforderungen an die IKT-Sicherheit und die digitale operationale Resilienz zu verstehen. Sie halten sich über die neuesten Prozesse für das IKT-Risikomanagement auf dem Laufenden, um gegenwärtige oder neue Formen von Cyberangriffen wirksam abzuwehren.
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EULAW
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Artikel 28 (6)
Bei der Ausübung der Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte in Bezug auf den IKT-Drittdienstleister bestimmen Finanzunternehmen auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes vorab die Häufigkeit von Audits und Inspektionen sowie die zu prüfenden Bereiche, indem allgemein anerkannte Auditstandards im Einklang mit etwaigen Aufsichtsanweisungen für die Anwendung und Einbeziehung solcher Auditstandards eingehalten werden. Wenn vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen, die mit IKT-Drittdienstleistern geschlossen werden, ein hohes Maß an technischer Komplexität mit sich bringen, überprüft das Finanzunternehmen, dass die internen oder externen Revisoren oder ein Revisorenpool über die Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen bzw. verfügt, die für die wirksame Durchführung der einschlägigen Audits und Bewertungen erforderlich sind.
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