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+Artikel 6 2 |
Artikel 6 2(2) Die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Berichte über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung und Berichte über die Bewertung des Liquiditätsrisikos sind zusammen mit den in Buchstabe c dieses Absatzes beschriebenen Beiträgen als Anhänge in den Entwurf für den Bericht über die Bewertung des Gruppenrisikos oder den Entwurf für den Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe aufzunehmen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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