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+Artikel 8 3 |
Artikel 8 3(3) Gemäß Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU beginnt mit der Übermittlung des Berichts über die Bewertung des Gruppenrisikos an die jeweils zuständigen Behörden die viermonatige Frist für das Herbeiführen der gemeinsamen Entscheidung über das Kapital zu laufen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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