+Artikel 8 3

Artikel 8 3

(3)   Gemäß Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU beginnt mit der Übermittlung des Berichts über die Bewertung des Gruppenrisikos an die jeweils zuständigen Behörden die viermonatige Frist für das Herbeiführen der gemeinsamen Entscheidung über das Kapital zu laufen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung