+Artikel 8 4

Artikel 8 4

(4)   Gemäß Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU beginnt mit der Übermittlung des Berichts über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe an die jeweils zuständigen Behörden die einmonatige Frist für das Herbeiführen der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität zu laufen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung