+Artikel 14 (8)

Artikel 14 (8)

Erlässt die Kommission nach Artikel 12 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2016/679 delegierte Rechtsakte, in denen sie die durch Bildsymbole darzustellenden Informationen und die Verfahren für die Bereitstellung standardisierter Bildsymbole festlegt, so stellen die Organe und Einrichtungen der Union gegebenenfalls die Informationen gemäß den Artikeln 15 und 16 der vorliegenden Verordnung in Kombination mit diesen standardisierten Bildsymbolen bereit.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung