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+Artikel 19 (3) |
Artikel 19 (3)Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
a)
zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,
b)
zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde,
c)
aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Absatz 3,
d)
für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
e)
zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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