+Artikel 25 (5)
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Artikel 25 (5)
Die in den Absätzen 1, 3 und 4 genannten internen Vorschriften müssen klar und präzise formulierte Rechtsakte mit allgemeiner Geltung und mit Rechtswirkung gegenüber den betroffenen Personen sein, auf der höchsten Verwaltungsebene der Organe und Einrichtungen der Union erlassen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|