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+Artikel 25 (6) |
Artikel 25 (6)Findet eine Beschränkung gemäß Absatz 1 Anwendung, ist die betroffene Person gemäß dem Unionsrecht über die wesentlichen Gründe für diese Beschränkung und über ihr Beschwerderecht beim Europäischen Datenschutzbeauftragten zu unterrichten.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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