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+Artikel 29 (7) |
Artikel 29 (7)Die Kommission kann im Einklang mit dem Prüfverfahren gemäß Artikel 96 Absatz 2 Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 des vorliegenden Artikels genannten Fragen festlegen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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